Kachelöfen haben über Generationen die Kälte aus dem Haus vertrieben und Hausbewohner gewärmt. Trotz des Vormarsches der Zentralheizungen ist diese Ofenart noch immer sehr beliebt.
Der Kachelofen ist heute nur noch in wenigen Immobilien vorzufinden. Er dient nicht nur als Wärmequelle; es handelt sich um ein Kunstwerk, welches die Zeit, in der er errichtet wurde, in puncto Aufbau und Form repräsentiert. Nachdem der Kachelofen durch moderne Heiztechnik verdrängt wurde, wird er langsam wieder zu einer Alternative für öl- und gasbetriebene Heizungen.
Konstruktion & Nutzen
Die Geschichte der Kachelöfen reicht bis ins 14. Jahrhundert zurück. Damals bestanden sie aus einer ummauerten Feuerstelle mit Umlenkungen. Wie viele andere neue Technologien blieben sie lange Zeit der Oberschicht vorbehalten.
Der erste moderne, sparsame Kachelofen wurde von Carl Johann Cronstedt im Jahr 1767 entwickelt; sein Konstruktionsprinzip wird heute noch angewandt. Ein Kachelofen besitzt einen Brennraum sowie einen berechneten Rauchgaskanal, der zwischen Schornstein und Feuerstätte liegt. Dieser nimmt Wärme auf und gibt sie in die Speichermasse ab. Daraus resultiert ein hoher Wirkungsgrad, da der Kachelofen Wärme hervorragend und langfristig speichert.
Das Auflegen von Brennstoffen ist erst viele Stunden (acht bis zwölf) später nötig. Einige Öfen haben eine besonders hohe Wärmespeicherkapazität, sodass man den Brennstoff erst nach 24 Stunden nachlegen muss. Altmodische Kachelöfen wurden ausschließlich mit Holz betrieben, es gibt aber auch Sonderarten für Pellets oder Briketts sowie Kombigeräte, die sogar mit Holz und Öl oder Gas arbeiten.
Obwohl es sich um einen Zimmerheizofen handelt, kann der Kachelofen in Kombination mit einem Rauchgaswärmetauscher auch Wasser erwärmen. Im Normalfall werden die Öfen aber als Einzelraumheizung verwendet. Von ihnen geht Strahlungswärme aus; dabei ist allerdings zu beachten, dass ein Kachelofen viel Zeit benötigt, bis er warm wird – dafür speichert er die Wärme über einen langen Zeitraum.
Gesetzliche Vorschriften für Kachelöfen
Der Gesetzgeber hat Vorschriften festgelegt, die vor dem Kauf eines Kachelofens zu bedenken sind. Für den Bau eines solchen Ofens benötigen Sie eine Genehmigung; für diese ist ihr Schornsteinfeger zuständig.
Der gesamte Bau des Kachelofens sollte unter seiner Anweisung erfolgen, da der Schornsteinfeger den Kachelofen am Ende abnimmt. Er prüft unter anderem, ob der Ofen die Bestimmungen der Brandschutzverordnung und Bundesimmissionsschutzverordnung erfüllt.
Laut dem BImSchV müssen Kachelöfen bestimmte Grenzwerte für Kohlenstoffmonoxid und Staub einhalten:
- Kachelöfen, die vor dem 22. März 2010 in Betrieb gingen, dürfen betrieben werden, wenn sie die Grenzwerte der ersten Stufe der BImSchV
- Kachelöfen, die nach 22. März 2010 in Betrieb genommen wurden, mussten ebenfalls die erste Stufe einhalten, nicht aber jene der zweiten Stufe.
- Kachelöfen, die ab dem 1. Januar 2015 den Betrieb aufnahmen, dürfen die Grenzwerte der zweiten Stufe der BImSchV nicht überschreiten.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Emissionsgrenzwerte für Kachelöfen (Stufe 2):
CO (g/m³) | Staub (g/m³) | min. Wirkungsgrad (%) | |
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Kachelofeneinsätze mit Flachfeuerung | 1,25 | 0,04 | 80,00 |
Kachelofeneinsätze mit Füllfeuerung | 1,25 | 0,04 | 80,00 |